Geschäftsordnung

Version vom 11. Januar 2019

 

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1. Beiträge

 

Die Beiträge sind bis 31. März eines jeden Jahres an den AV Höchst 1973 e.V. zu zahlen.

 

Die Beiträge betragen bis auf Weiteres:

Aktive Angler

Jungangler

Fördernde Mitglieder

 

Die Aufnahmegebühr beträgt für

 

Aktive Angler

Jungangler

Fördernde Mitglieder

 

  64,00 €

  38,00 €

  12,00 €

 

 

 

155,00 €

     0,00 €

     0,00 €

 

ab 01.01.2020   75,00 €

ab 01.01.2020   45,00 €


Sofern ein Jungangler nach erfolgter Prüfung als aktiver Angler in den Verein aufgenommen wird, bemisst sich die Aufnahmegebühr nach dem Gebührensatz, der zum Zeitpunkt seiner Aufnahme als Jungangler in den Verein galt. Die Aufnahmegebühr ermäßigt sich für jedes Jahr seines Junganglerstatus im Verein um 20%. Somit hat ein Jungangler, welcher als solcher bereits fünf Jahre im Verein ist, keine Aufnahmegebühr mehr zu zahlen.

 

Die den Bundesfreiwilligendienst Leistenden sind von dem Jahresbeitrag befreit.

 

Sofern ein Mitglied in den Verein aufgenommen wird, erfolgt die Beitragsberechnung ab dem Zeitpunkt der Aufnahme und nicht ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.

 

2. Wiedereintritt

 

Ein aus dem Verein ausgeschlossenes Mitglied kann frühestens nach drei Jahren einen erneuten Antrag auf Wiederaufnahme stellen.

 

Ein aus dem Verein ausgetretenes Mitglied kann jederzeit einen neuen Aufnahmeantrag stellen. Die Aufnahmegebühr wird dann mit 50% der jeweils gültigen Aufnahmegebühr berechnet.

 

Fördernde, ehemals aktive Mitglieder können ohne zusätzliche Aufnahmegebühr wieder als aktives Mitglied in dem Verein sein, sofern es die aktuelle Mitgliederzahl zulässt.

 

3. Arbeitsdienst

 

Als Arbeitsdienst sind von jedem Mitglied acht Stunden jährlich zu leisten. Hierbei sind vier Stunden für die Gewässerpflege und vier Stunden für das Fischerfest vorgesehen.

Für nicht geleistete Arbeitsstunden wird ein Betrag von 20,00 € je Stunde berechnet.

Rentner ab 65 Jahren, Schwerbehinderte, Jungangler und fördernde Mitglieder sind von den Arbeitsdiensten befreit.

Krankheitsbedingte Ausfälle sind rechtzeitig einem Vorstandsmitglied mitzuteilen.

 

4. Vorstand

 

Der Vorstand ist berechtigt Gewässersperren gegen einzelne Mitglieder auszusprechen. Dem betreffenden Mitglied ist in der nächst folgenden Vorstandsitzung Gelegenheit zu geben sich zu den erhobenen Vorwürfen zu verteidigen.

 

5. Mitgliederzahl, Warteliste

 

Der Angelverein Höchst, beschränkt die Mitgliedszahl der aktiven Angler auf 80 Personen. Dazu kommen weitere 5 „freie Plätze“ für Jungangler. Somit dürfen maximal 85 Personen als aktive Angler geführt werden, wobei die 5 „Freiplätze“ für neu hinzukommende Jungangler reserviert sind. Sofern Anträge auf Aufnahme in den AV Höchst gestellt werden, sind diese Interessenten auf einer „Warteliste“ aufzunehmen, wenn die Maximalzahl erreicht ist. Eine Aufnahme wird erst dann entschieden, wenn ein Platz frei geworden ist, oder wenn die Selbstbeschränkung aufgehoben oder geändert wird.

 

6. Mitgliedschaft

 

Aufgrund des Beschlusses der Jahreshauptversammlung vom 11. Januar 2019 gilt ab sofort, dass bei neu aufgenommenen Mitglieder, das erste Jahr der Mitgliedschaft auf Probe erfolgt. Nach Ablauf dieses Jahres wird endgültig entschieden, ob der Interessent als ordentliches Mitglied aufgenommen wird.

7. Inkrafttreten

 

Diese Geschäftsordnung tritt ab dem 11. Januar 2019 in Kraft und ersetzt die Geschäftsordnung vom 03. März 2017.

 

Für die Teilnehmer der Mitgliederversammlung vom  11. Januar 2019 zeichnen der Erste Vorsitzende, Zweite Vorsitzende, Erster Schriftführer.


Für etwaige Schreibfehler bei der Abschrift der originalen Geschäftsordnung wird keine Haftung übernommen!

Das Original kann nach Terminabsprache beim 1. Vorsitzenden eingesehen werden!