Interessantes zum Lesen

2018

Mäusebussard in Angelschnur verfangen

 
Ein Artikel, der uns Angler noch einmal an unsere Veranwortung gegenüber der Natur erinnern sollte und vielleicht noch stärker darauf zu achten, "nichts außer unserer Fußspuren" am Angelort zurückzulassen:

 

Link zum Artikel "Mäusebussard in Angelschnur verfangen" des ODFs Hessen


2017

 Wichtige Neuigkeiten für uns Angler!

 - Novelle der Hessischen Fischereiverordnung -

 

 

Zum 05.12.2016 wurde die "Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei und den Schutz der Fische (Hessische Fischereiverordnung - HFischV)"durch Artikel 1 der Verordnung mit sofortiger Wirkung geändert.

 

Die für uns wichtigsten Neuerungen (für etwaige Interpretationsfehler der Verordnung wird keine Haftung übernommen!)

  • Bachforellen: Haben nicht nur wie bisher ein Mindestmaß (25 cm), sondern neuerdings auch ein Maximalmaß (60 cm) erhalten und sind ab dieser Größe wieder zurückzusetzen. Die Schonzeit fängt früher an: Statt dem 15.10. nun ab dem 01.10.
  • Zander: Das Mindestmaß wurde von 45 auf 50 cm erhöht, sie haben keine Schonzeit mehr und dürfen nur noch in geschlossenen Gewässern und nicht mehr in Fließgewässern eingesetzt werden
  • Barben: Das Mindestmaß wurde von 38 auf 40 cm erhöht und sie haben keine Schonzeit mehr
  • Aale: Es dürfen nur noch Besatzmaßnahmen in offenen Gewässern durchgeführt werden

 

Hier der Link zur Verordnung (Seiten 247-252, Adobe .pdf-Reader benötigt)

Hier der Link zu einem Artikel dazu im "Blinker"